AGB Ferien-Zentralschweiz
Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ferien-Zentralschweiz gelten als akzeptiert, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Ferien-Zentralschweiz schriftlich bestätigt werden.
Angebote Ferien-Zentralschweiz
Ferien-Zentralschweiz vermietet Ferienwohnung.
Telefonische Auskünfte haben keine langfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle mit dem Angebot abgegebenen bleiben Eigentum des Ferien-Zentralschweiz. Angaben, welche vom Lieferanten als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, per Fax oder E-Mail erklärt. Ferien-Zentralschweiz bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail.
Termine und Vereinbarungen
Ferien-Zentralschweiz verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Leistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu erbringen, während der Kunde sich verpflichtet, diese Leistungen abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von Ferien-Zentralschweiz liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Ferien-Zentralschweiz, wie auch die Kunden verpflichten sich, über Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren.
Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Partien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer ist inbegriffen. Die Kunde ist verpflichtet, im Normalfall bar oder mit Kreditkarten zu bezahlen. Bezahlung per Rechnung muss vorher einvernehmlich mit Ferien-Zentralschweiz abgemacht werden.
Alle Kosten werden ohne Abzug fällig. Ferien-Zentralschweiz ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist Ferien-Zentralschweiz berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.
Ferien-Zentralschweiz verpflichtet sich zur Sorgfalt und erbringt die Leistungen in einer guten Qualität. Es verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl der Produkte. Bei Mängeln an den erbrachten Leistungen gelten die Grundsätze des Gastgewerbes.
Technische Einrichtungen
Alle elektronischen Geräte und technischen Einrichtungen werden bei Anfang und Ende des Mietverhältnisses kontrolliert. Bei mutwilligem Zerstören der Einrichtung ist der Mieter, welcher in diesem Zeitraum die Wohnung hatte verpflichtet, die Kosten zurückzuerstatten, welche er damit ausgelöst hat.
Störungen an Ferien-Zentralschweiz zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung/Mietverhältnisses unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das Entfernen, darf Ferien-Zentralschweiz die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Ferien-Zentralschweiz für die Dauer des Verbleibs Raummiete in Höhe von dementsprechende Raumes zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Ferien-Zentralschweiz der eines höheren Schadens vorbehalten.
Allgemein
Anwendbares Recht und Gerichtsstand Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich der Kanton Luzern